Auch andere Personen können zur Teilnahme an den Sitzungen des NHRPH eingeladen werden: Experten, Politiker, Vertreter der Verwaltung usw., um eine bestimmte Problematik zu erläutern, eine Zusammenarbeit vorzuschlagen usw.
Die Plenarsitzung beschließt über:
die Abgabe von Stellungnahmen
die Durchführung von Maßnahmen
die Einrichtung interner Arbeitsgruppen
den Abschluss von Kooperationen
die Teilnahme an externen Arbeitsgruppen
die Genehmigung des Jahresberichts
…
Die Plenarsitzung tritt auf Antrag des Vorsitzenden zusammen. Dies geschieht in der Regel einmal im Monat. So kann die Versammlung die Stellungnahmevorschläge verabschieden und zu allen aktuellen Fragen und Dossiers auf föderaler Ebene Stellung nehmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.