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Präsidium

Das Präsidium der NHRPB besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Vertreter des für die NHRPB zuständigen Ministers kann vom Präsidium zu den Sitzungen eingeladen werden.

Der Vorstand tritt immer dann zusammen, wenn dies für das reibungslose Funktionieren der NHRPB erforderlich ist, oder auf Antrag des Vorsitzenden.

Der Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeit der NHRPH vorzubereiten und zu koordinieren. Im Vorstand wird die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung festgelegt.

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