Der Nationale Hohe Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB), ursprünglich „Hoher Rat für Behinderte“ genannt, wurde durch königlichen Erlass (KB vom 10. November 1967) gegründet. Der NHRPH bestand ursprünglich aus 24 Mitgliedern, von denen 8 hauptsächlich die zuständigen Ministerien vertraten.
Infolge der Staatsreform von 1980 (Sondergesetz vom 08.08.1980) wurde dieser Rat zum Nationalen Hohen Rat für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Heute sprechen wir vom Nationalen Hohen Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB).
Der Königliche Erlass vom 9. Juli 1981 (Belgisches Staatsblatt vom 12.08.1981) legt ferner fest, dass der NHRPB mit der Prüfung aller Fragen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen betraut ist, die gemäß dem Sondergesetz zur Staatsreform vom 8. August 1980 in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Zu diesem Zeitpunkt stieg die Zahl der Mitglieder des NHRPB auf 18. Der Premierminister und die Minister, in deren Zuständigkeitsbereich der Haushalt, Arbeit und Soziales fallen, ernennen jeweils einen Vertreter in diesen Rat.
Seit 1995 zählt der NHRPB 20 Mitglieder (Königlicher Erlass vom 24.01.1995, Belgisches Staatsblatt vom 03.03.1995).
Die Mitglieder des NHRPB werden vom König auf Vorschlag des Ministers, in dessen Zuständigkeitsbereich Menschen mit Behinderungen fallen, für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Der NHRPB setzt sich stets aus Menschen mit Behinderungen, deren Vertretern und Fachleuten aus der Praxis zusammen. Das Mandat ist verlängerbar.