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Über den NHRPB

Der Nationale Hohe Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB), der 1967 gegründet wurde, ist damit beauftragt, alle Angelegenheiten auf Bundesebene zu prüfen, die Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderung haben. Regelmäßig gibt der NHRPB Stellungnahmen zu Themen wie Beihilfen für Menschen mit Behinderungen, Beschäftigung, Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, Mobilität usw. ab.

Die Mitglieder des NHRPB sind allesamt Vertreter der Zivilgesellschaft, die über Fachkenntnisse im Bereich Behinderung verfügen. Das Mandat ist ehrenamtlich.

Ein vielfältiges Tätigkeitsfeld

Seit etwa zehn Jahren finden der NHRPB und seine Stellungnahmen mehr Beachtung, und seine Empfehlungen werden zunehmend befolgt. Dies geht einher mit einer positiven Entwicklung der Entscheidungsfindung auf politischer Ebene. Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretern wird immer häufiger Gehör geschenkt.

Kernaufgabe: die Beihilfen

Der NHRPB hat ein wichtiges Tätigkeitsfeld, das für Menschen mit Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist, nämlich die Gesetzgebung zu den Beihilfen:

  • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE)
  • Eingliederungsbeihilfe (EB)
  • Erhöhte Kinderzulage
  • Pflegegeld oder Beihilfe für Hilfe für Senioren

Seit langem leistet der NHRPB in diesem Bereich grundlegende und sehr fachspezifische Arbeit im Zusammenhang mit einer äußerst komplexen Gesetzgebung.

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