Der Nationale Hohe Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB) zählt 20 Mitglieder. Die Mitglieder werden vom König für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Ihr Mandat ist verlängerbar. Für die Teilnahme an den Sitzungen haben sie Anspruch auf ein Sitzungsgeld und eine pauschale Erstattung ihrer Reisekosten.
Der NHRPH setzt sich aus Menschen mit Behinderung, deren Vertretern und Fachleuten aus der Praxis zusammen. Sie werden aufgrund ihrer Kenntnisse zu den spezifischen Themen im Bereich Behinderung persönlich ernannt.
Am 15.02.2021 trat der Königliche Erlass zur Ernennung der Mitglieder der NHRPH für die Amtszeit 2021–2027 (Königlicher Erlass vom 01.02.2021) in Kraft. Die derzeitigen 20 Mitglieder der NHRPH sind:
Frau Gisèle MARLIERE, Vorsitzende
Frau Sophie WILLEKENS, stellvertretende Vorsitzende