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Auftrag

Der Nationale Hohe Rat für Personen mit Behinderung (NHRPB) besteht seit 1967. Seine Zusammensetzung und Arbeitsweise sind derzeit durch den Königlichen Erlass vom 9. Juli 1981 geregelt. Dieser Erlass beschreibt den Auftrag des Rates wie folgt: Abgabe von Stellungnahmen oder Unterbreitung von Vorschlägen zu Problemen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, unter anderem im Hinblick auf die Rationalisierung und Koordinierung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen.

Sehen Sie sich den Königlichen Erlass zur Einrichtung eines Nationalen Hohen Rates für Personen mit Behinderungen (NHRPB) an

Der NHRPB gibt regelmäßig Stellungnahmen zu folgenden Themen ab:

  • die Eingliederungsbeihilfe und die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
  • Beschäftigung
  • Soziale Sicherheit
  • Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude der föderalen Behörden
  • Mobilität
  • ...

Stellungnahmen

Im Rahmen ihrer Beratungsaufgabe werden im NHRPB regelmäßig Menschen mit Behinderungen und Experten aus der Zivilgesellschaft zu Rechtsvorschriften konsultiert, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Der NHRPB gibt Stellungnahmen entweder „auf Ersuchen“ von Ministern oder Staatssekretären oder „aus eigener Initiative“ ab. Wenn es um das Gesetz vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Menschen mit Behinderungen geht, ist der Minister, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beihilfen für Menschen mit Behinderungen fallen, verpflichtet, die Stellungnahme der NHRPB einzuholen.

Die Stellungnahmen der NHRPB sind öffentlich, aber nicht zwingend bindend. Die Politik kann sich ohne jegliche Begründung davon distanzieren. Die Stellungnahmen sind stets kritisch und oft scharf. Selbst wenn eine Stellungnahme in einigen Fällen durchweg negativ ausfällt, enthält sie immer Verbesserungsvorschläge. Darüber hinaus steht der NHRPB jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung.

Weitere Aufgaben

Die Arbeit der NHRPB beschränkt sich nicht auf die Abgabe von Stellungnahmen.

Einrichtungen, die bei ihren Dienstleistungen auch Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, bitten die NHRPB regelmäßig, in einer ihrer Arbeitsgruppen mitzuwirken.

Der NHRPB veröffentlicht außerdem Pressemitteilungen, Memoranden und Positionspapiere. Jedes Jahr legt die NHRPH einen Tätigkeitsbericht vor.

Der NHRPB sorgt für eine strukturierte Zusammenarbeit mit anderen Beratungsgremien für Menschen mit Behinderungen, dem Belgian Disability Forum und UNIA.

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