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Stellungnahme 2025/19: Föderaler Aktionsplan Behinderung 2025-2029

 

Auf Anfrage des Koordinierungsmechanismus am 24.04.2025.

 

Zu:

Der Ausarbeitung des Föderalen Aktionsplans Behinderung für die Legislaturperiode 2025-2029.

 

Standpunkt des NHRPB:

  • Handistreaming muss ein übergreifendes Leitprinzip bei der Ausarbeitung des Plans sein: Alle föderalen politischen Maßnahmen müssen die Behindertendimension von Anfang an integrieren.
  • Inklusion und Selbständigkeit als politisches Ziel: In allen Lebensbereichen müssen wir von einer Logik der Fürsorge zu einer Logik der Gleichberechtigung und vollständigen Teilhabe übergehen.
  • Partizipative Governance im Konsultationsprozess: Der NHRPB ist ein unverzichtbarer Akteur im Entscheidungsprozess in Bezug auf Behinderung (Artikel 4.3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen). Der NHRPB muss in jede Phase des Denk- und Entscheidungsprozesses einbezogen werden.
 

Einige Forderungen des NHRPB:

  • Stärkung der Ressourcen des Sekretariats des NHRPB. Die ausgeschiedenen Mitarbeiter müssen schnell ersetzt werden, um die Weiterverfolgung der Dossiers und die Implementierung von Handistreaming zu gewährleisten. Ohne ein funktionsfähiges Sekretariat ist eine transversale Weiterverfolgung des Plans unmöglich.
  • Der föderale Aktionsplan Behinderung muss ambitioniert, verbindlich und koordiniert gestaltet werden: Der Plan muss mit Mitteln, einem Zeitplan und einer Evaluation einhergehen. Der Plan muss auf vollständige Inklusion und Selbständigkeit in allen Lebensbereichen abzielen.