Stellungnahme 2025/24: Beschäftigung von Personen mit Behinderung in der föderalen Verwaltung
Auf Antrag von Frau Vanessa Matz, Ministerin der Modernisierung der Verwaltung, beauftragt mit den öffentlichen Unternehmen, dem öffentlichen Dienst, der Immobilienverwaltung des Staates, der Digitalisierung und den föderalen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Zu:
Der Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 6. Oktober 2005 über die Eingliederung von Personen mit Behinderung und angemessene Vorkehrungen bei Auswahlverfahren.
Standpunkt des NHRPB:
- Die geplanten Reformen werden die tatsächliche Eingliederung nicht verbessern: Es geht hauptsächlich darum, die Definition von Behinderung zu erweitern, Praktika oder Abkommen zu berücksichtigen, ohne sie in Vollzeitäquivalente umzuwandeln.
- Das Fehlen automatischer und wirksamer Sanktionen in Verbindung mit einer nach wie vor theoretischen Verantwortungsübernahme lässt Zweifel am tatsächlichen Engagement des Staates als Arbeitgeber.
- Die Streichung der Bundespolizei aus dem Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses sendet ein falsches Signal und schränkt den Umfang der Eingliederung von Personen mit Behinderung weiter ein.
Einige Forderungen des NHRPB:
- Einführung konkreter, struktureller und nachhaltiger Maßnahmen – Einstellung, Barrierefreiheit, Kultur der Inklusion, Begleitung, Nachbetreuung – mit einem dauerhaften Inklusionsbudget.
- Personen, die sich in einem „Back-to-Work”-Programm befinden, von der Berechnung der 3 %-Quote ausnehmen oder andernfalls die Quote auf mindestens 8 % anheben.
- Inklusion zu einer Priorität der obersten Verwaltungsebene jeder Behörde machen, verbunden mit verbindlichen Verpflichtungen in den Dienststellen, einer transparenten Überwachung und konkreten Konsequenzen bei Nichteinhaltung.