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Stellungnahme 2025/09: Absetzbarkeit von Spenden

 

Auf Initiative des Nationalen Hohen Rates für Personen mit Behinderungen (NHRPB).

 

Über:

Die Absetzbarkeit von Spenden.

 

Die Stellungnahme des NHRPB:

Vereinigungen für Personen mit Behinderungen übernehmen Aufgaben, die für ihren allgemeinen Betrieb unerlässlich sind: Beratung von Personen mit Behinderungen, Kranken und Familien, Verfolgung von Verwaltungsakten, Eingliederung in den Arbeitsprozess usw. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, die Absetzbarkeit von Spenden an Vereinigungen von 45 % auf 30 % zu senken. Wenn die Vereine weniger Spenden erhalten, wird ein Teil dieser Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können.

 

Einige Anforderungen des NHRPB:

Das NHRPB verlangt, dass die steuerliche Spendenabsetzbarkeit nach wie vor bei mindestens 45 % liegt.