Stellungnahme 2025/09: Absetzbarkeit von Spenden
Auf Initiative des Nationalen Hohen Rates für Personen mit Behinderungen (NHRPB).
Über:
Die Absetzbarkeit von Spenden.
Die Stellungnahme des NHRPB:
Vereinigungen für Personen mit Behinderungen übernehmen Aufgaben, die für ihren allgemeinen Betrieb unerlässlich sind: Beratung von Personen mit Behinderungen, Kranken und Familien, Verfolgung von Verwaltungsakten, Eingliederung in den Arbeitsprozess usw. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, die Absetzbarkeit von Spenden an Vereinigungen von 45 % auf 30 % zu senken. Wenn die Vereine weniger Spenden erhalten, wird ein Teil dieser Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können.
Einige Anforderungen des NHRPB:
Das NHRPB verlangt, dass die steuerliche Spendenabsetzbarkeit nach wie vor bei mindestens 45 % liegt.