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Stellungnahme 2025/02: Zugang zur Logopädie

 

Auf Antrag des Ausschusses für Gesundheit und Chancengleichheit der Abgeordnetenkammer.

 

Über:

Zugang zur Logopädie für Kinder mit Behinderungen.

 

Die Stellungnahme des NHRPB:

  • Jeglicher Intelligenzquotient, ungeachtet des gewählten Schwellenwerts, stellt ein diskriminierendes Kriterium dar, das unmittelbar mit einer Behinderung zusammenhängt.
  • Logopädie sollte für alle zugänglich sein, denn sie öffnet die Türen zu Kommunikation, Beteiligung und Integration.
  • Es gibt absolut nicht genügend Zentren für ambulante Rehabilitation (ZAR), und die Wartelisten bedeuten, dass nicht allen Anträgen entsprochen werden kann.
 

Einige Anforderungen des NHRPB:

  • Das Bewertungskriterium sollte IMMER die Entwicklung des Kindes sein.
  • Eine gemischte Übernahme sollte allen Familien, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten, ermöglicht werden, da die Entwicklung des Kindes dies rechtfertigt.
  • Die Komplementarität zwischen monodisziplinärer und multidisziplinärer Betreuung sollte auf LIKIV-Ebene strukturell möglich werden.