Stellungnahme 2025/01: Verhaltenskodex für professionelle Verwalter
Auf Antrag der Verwaltung des Justizministers per E-Mail vom 18. Dezember 2024.
Zu:
Einem Entwurf für einen Verhaltenskodex für professionelle Verwalter (in Ausführung des Gesetzes vom 08.11.2023 – Artikel 27, der einen Artikel 555/23 in das Gerichtsgesetzbuch einfügt).
Standpunkt des NHRPB:
- Kritik am Entstehungsprozess des Kodex.
Der NHRPB hält es für inakzeptabel, dass nur die Rechtsanwaltskammern vom Justizminister zur Ausarbeitung dieses Kodex herangezogen wurden: Der NHRPB, obwohl offizielles Beratungsgremium für Behindertenfragen in den Zuständigkeitsbereichen des Föderalstaates, wurde nicht konsultiert. - Unzufriedenheit mit dem qualitativen und ethischen Inhalt des Kodex.
Der vorgelegte Kodex ist zu vage, entmenschlicht, auf Verwaltungshandlungen ausgerichtet und enthält weder eine Ergebnisverpflichtung noch eine konkrete Bewertung. - Keine Einbeziehung grundlegender Menschenrechtsprinzipien.
Der Kodex lässt wichtige Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (UNCRPD) außer Acht, insbesondere den Vorrang der Lebensentscheidung und Selbstbestimmung vor allen materiellen Interessen.
Einige Forderungen des NHRPB:
- Aktive Einbeziehung des NHRPB in die Ausarbeitung und Bewertung des Kodex.
- Stärkung der konkreten und präzisen Pflichten der Verwalter.
Der Kodex muss klare Anforderungen in Bezug auf Handlungen und Verhaltensweisen enthalten, insbesondere die Verpflichtung, regelmäßig und effektiv mit der geschützten Person und ihrem Netzwerk zu kommunizieren, einen individuellen Plan mit der Person zu erstellen und für deren Unabhängigkeit und Lebensqualität zu sorgen. - Explizite Festschreibung der Grundsätze und eines strengen Kontrollmechanismus.
Der Kodex muss sich auf die Grundsätze der UN-Konvention stützen: Nichtdiskriminierung, Beteiligung der Person an der Beschlussfassung, autonome Wahl und Selbstbestimmung, Inklusion. - Klar definierte Sanktionen bei Nichteinhaltung (Suspendierung, Ausschluss von Verwaltern) und Einrichtung eines Ethikausschusses, der für die Bearbeitung von Beschwerden und die Nachverfolgung zuständig ist.