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Stellungnahme 2015/26

Wohlstand der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Stellungnahme Nr. 2015-26 des Nationalen Hohen Rates für Personen mit Behinderung (NHRPB) zu einem während der Plenarsitzung vom 21. September 2015 angenommenen Erlassentwurf der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Abänderung des königlichen Erlasses vom 5. März 1990 über die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, in Bezug auf die Anpassung der Einkommenshöchstbeträge

 

Antragsteller

Stellungnahme auf Antrag der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 18. September 2015

 

Betreff

Das Gesetz vom 23. Dezember 2005 über den Solidaritätspakt zwischen den Generationen sieht einen Mechanismus zur Anpassung der Leistungen der sozialen Sicherheit an die Entwicklung des Wohlstands vor. Um zu verhindern, dass die Leistungen der Sozialhilferegelung völlig von den Leistungen der Sozialversicherungsregelung losgelöst werden, wurde ein ähnlicher Mechanismus zur Anpassung an die Entwicklung des Wohlstands vorgesehen.

Am 30. Januar 2015 haben sich die Sozialpartner über die Verteilung der föderalen Haushaltsmittel im Bereich Wohlstand geeinigt.

Im Rahmen der 6. Staatsreform sind die föderierten Teilgebiete seit dem 1. Juli 2014 für die Beihilfen zur Unterstützung von Betagten zuständig. Gemäß dem am 15. Mai 2014 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinschaftlichen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt abgeschlossenen Zusammenarbeitsprotokoll bezüglich der Ausübung der neuen regionalen Zuständigkeiten im Bereich der Beihilfe zur Unterstützung von Betagten für den Übergangszeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2015 bleibt der föderale öffentliche Dienst Soziale Sicherheit bis zum 31. Dezember 2015 für die Verwaltung der Akten im Zusammenhang mit der Beihilfe zur Unterstützung von Betagten zuständig.

 

Analyse

Der Erlassentwurf sieht eine Erhöhung der Einkommenshöchstbeträge für die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten um 1,8 % am 1. September 2015 vor.

 

Stellungnahme

Die Mitglieder des NHRPB geben eine positive Stellungnahme zum oben genannten Erlassentwurf ab, da mit der Erhöhung der Einkommenshöchstbeträge der mögliche unerwünschte Effekt der Erhöhung der anderen Leistungen der sozialen Sicherheit auf die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten aufgehoben wird.

Aus rechtstechnischer Sicht ist diese Stellungnahme übrigens in der Präambel des genannten Entwurfs zu erwähnen.

 

Übermittlung der stellungnahme

  • Zur Weiterbehandlung an Herrn Antonios Antoniadis, den Minister für Familie, Gesundheit und Soziales der deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Zur Information an Herrn Oliver Paasch, den Ministerpräsidenten der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Zur Information an Frau Elke Sleurs, Staatssekretärin für Menschen mit Behinderungen
  • Zur Information an das interföderale Zentrum für Chancengleichheit
  • Zur Information an den interföderalen Koordinierungsmechanismus
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Avis
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